Nachrüstung von Altanlagen gemäß 30. BImSchV

Dargestellt am Beispiel der MBA Linkenbach (Kreis Neuwied)

Mit der am 01.03.2001 in Kraft getretenen BImSchV werden für mechanisch-biologische
Restabfallbehandlungsanlagen sehr strenge Anforderungen hinsichtlich der Abluftparameter definiert. Die Anforderung an die Abluftreinigung gehen dabei weit über die in der TALuft (Entwurf zur TALuft-Novellierung) geregelten Anforderungen für vergleichbare Anlagen zur Abfallbehandlung (Kompostwerke, Sortierungsanlagen etc.) hinaus. Insbesondere die Frachtbegrenzung für Gesamtkohlenstoff (TOC-Fracht) stellt ein leider nicht ökologisch sondern nur politisch bedingtes Novum in der Umweltgesetzgebung dar und erfordert in vielen Fällen eine Neukonzeption der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung.



Copyright: © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement
Quelle: 62. Informationsgespräch (April 2003)
Seiten: 6
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Ulrich Kleemann
 
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