Im Rahmen der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung gewinnt die Vergärungstechnologie in zunehmendem Maße an Bedeutung. Besonders hervorzuheben ist, dass während der Vergärung Biogas als regenerativer Energieträger gewonnen und der Abbau organischer Substanz nicht mit der Entwicklung zu behandelnder Abluft verbunden ist.
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Die Ingenieurgemeinschaft Witzenhausen Fricke & Turk GmbH wurde von der Fa. Steinmüller Rompf Wassertechnik GmbH & Co und der VKW Anlagenbau und Umwelttechnik GmbH beauftragt, einen Nachrotteversuch mit Gärrückständen aus der Restabfallvergärungsanlage
Amiens (Frankreich) durchzuführen. Wesentliche Ziele des Nachrotteversuches waren die Ermittlung der Rahmenbedingungen für die Nachrotteführung im Hinblick auf eine ausreichende biologische Stabilisierung vor der Ablagerung (gemäß Abfallablagerungsverordnung vom 01.03.2001) sowie die Untersuchung verschiedener technischer Aggregate zur Abluftbehandlung im Hinblick auf das Einhalten der gesetzlichen Rahmenbedingungen (30. BImSchV vom 01.03.2001).
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 62. Informationsgespräch (April 2003) |
Seiten: | 36 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr. Rainer Wallmann Dr.-Ing. Wolfgang Müller Prof. Dr.-Ing. Carsten Cuhls Dr. Joachim Clemens Steffen Bahn |
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In der Erstausgabe der Zeitschrift für Europäisches Umwelt und
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Intertemporaler Biodiversitätsschutz?
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Der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.20211 wird gemeinhin als Jahrhundertbeschluss tituliert -wenngleich aus unterschiedlichen Gründen, denn der Kreis der uneingeschränkten Befürworter der Entscheidung ist jenseits der Politik eher übersichtlich. Zu groß sind
insbesondere aus verfassungsrechtlicher Perspektive die ungeklärten
Fragen dogmatischer, methodischer und materiell-rechtlicher Natur. Trotz einer kaum noch überschaubaren Vielfalt an Ersteinschätzungen, aber auch bereits erster Detailanalysen bleiben wesentliche Gedankengänge und Begründungsansätze der Entscheidung nachwie vor opak. Der überwiegende Teil der Einschätzungen widmet sich daher der Vermessung und Verbreiterung des argumentativen Fundaments des intertemporalen Freiheitsschutzes. Die
grundsätzliche Berechtigung generationen übergreifender Freiheitseffekte wird dabei freilich in der Regel ebenso enig bestritten wie die überragende Relevanz des Klimaschutzes.