Deponierung durch mechanisch-biologische Abfallbehandlung stabilisierter Restabfälle – Konsequenzen für Bau und Betrieb von Deponien –

Die Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) hat zur Folge, dass ab 2005 nur noch vorbehandelte Abfälle zur Ablagerung auf Deponien gebracht werden dürfen. Durch die Vorbehandlung werden die physikalischen, biologischen und chemischen Eigenschaften des Deponats im Vergleich zu den bisher abgelagerten Abfällen z.T. grundlegend verändert.

 Durch die mechanisch-biologische Abfallvorbehandlung werden die physikalischen Eigenschaften des Deponates wesentlich verändert. So wird durch das Zerkleinern der Abfälle die erzielbare Einbaudichte der Abfälle deutlich erhöht,gleichzeitig verändert sich das Festigkeitsverhalten und somit auch die Standsicherheit des Deponiekörpers.

Die Standfestigkeit unbehandelter Abfälle wird maßgeblich durch den Anteil an Fasern und Folien – Anteil Dim 1 und Dim 21 gemäß GDA-Empfehlung2 E 1-7 – hervorgerufen. Diese Materialien sind in der Lage, Zugspannungen aufzunehmen, so dass eine im Vergleich zu Boden größere Scherspannung vom Abfall aufgenommen werden kann. Durch die mechanische Vorbehandlung wird der Anteil der Zugfasern jedoch stark reduziert.

Auch das Verhalten bezüglich der Sickerwasseremissionen wird deutlich geändert. Es ist mit geringeren Sickerwasservolumina an der Deponiebasis zu rechnen, während ein Abfluss von Oberflächenwasser, welcher im bisherigen Deponiebetrieb mit unbehandelten Siedlungsabfällen kaum aufgetreten ist, zu erwarten ist. Bei beiden Wässern ist im Vergleich zu Sickerwässern aus bisher verfüllten Einbauflächen mit einer deutlich geringeren Belastung mit unerwünschten Inhaltsstoffen zu rechnen, so dass sich auch bezüglich der erforderlichen Reinigung Änderungen ergeben können. Des Weiteren kann die Vorbehandlung Auswirkungen auf den Deponiebetrieb haben. Einbaugeräte, die bisher im Einsatz waren, können ungeeignet zum optimalen Einbau der vorbehandelten Abfälle sein, da sich die Struktur der Abfälle grundlegend geändert hat. Die mechanischbiologische Vorbehandlung und der Deponiebetrieb können somit nicht getrennt voneinander betrachtet werden.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Ersatzbrennstoffe 4 (2004) (November 2004)
Seiten: 26
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. Klaus Fricke
Dipl.-Ing. Jan Bauer
Dr.-Ing. Kai Münnich
Dipl.-Geoökol. Tobias Bahr
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Fremdstoffgehalte in den Sieblinien von Biogut nach Voraufbereitung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2024)
Fremd- und Kunststoffeinträge im getrennt erfassten Biogut rücken zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers. Mit der Novellierung der BioAbfV treten zum 01.05.2025 erstmals Grenzwerte in Kraft, die sich auf das frische Biogut vor der biologischen Behandlung beziehen.

Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland

Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens - ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.