Emissionshandel: Marktpotenzial von SBS

Derzeit laufen die Ausschreibungen zur Verwertung der heizwertreichen Fraktion bzw. der aufbereiteten Sekundärbrennstoffe. Wie sich der Absatz der Ersatzbrennstoffe am Markt gestaltet, kann noch nicht abschließend beurteilt werden.

Die mit einem Einsatz von hochwertigen Sekundärbrennstoffen aus vermischten Siedlungsabfällen verbundenen Vorteile und Chancen sind vielen potenziellen Abnehmern derzeit noch nicht in ausreichendem Maße bekannt. Auf Erzeugerseite wird insbesondere mit dem hohen Energiepotenzial der hochwertigen und schadstoffentreicherten Sekundärbrennstoffe geworben, das eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Nutzung gestattet.

Darüber hinaus kommt den Eratzbrennstoffen wegen ihres hohen biogenen Anteils im Hinblick auf den am 01.01.2005 startenden Emissionshandel erhebliche Bedeutung zu.



Copyright: © Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Quelle: GGSC-Abfall 11/2004 (November 2004)
Seiten: 2
Preis: € 2,00
Autor: RA Hartmut Gaßner
Dr. Antje Kanngießer
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.