Sind Bemessungsabflüsse nach dem Kleeberg/Schumann-Verfahren noch begründet?

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs der DIN 19 700, Teil 11 Talsperren im Jahr 2001 wurden Bemessungshochwasser mit Überschreitungswahrscheinlichkeiten der Höchstabflüsse von Pü = 10-3 (Jährlichkeit 1 000 Jahre) bzw. Pü = 10-4 (Jährlichkeit 10 000 Jahre) eingeführt. Die Ermittlung von Hochwasserabflüssen mit derart geringen Überschreitungswahrscheinlichkeiten ist, unabhängig davon, ob man hierzu einen statistischen oder deterministischen Ansatz verfolgt, stets mit einer Reihe von subjektiven Entscheidungen verbunden.

Im Jahre 2001 schlugen Kleeberg und Schumann eine Abschätzung von Bemessungsabflüssen mit sehr hohen Jährlichkeiten mit Hilfe einer maximierten Schiefe von 4,0 und Anwendung der Pearson-III-Verteilung vor, die auf der Auswertung von zahlreichen Hochwasserreihen in Deutschland beruhte. Diese Konvention wurde exemplarisch für über 200 bayerische Pegel mit bis zum Jahre 2020 vorliegenden Beobachtungsreihen angewandt. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Überarbeitung des Verfahrens erforderlich ist.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft - Heft 10 (Oktober 2023)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Prof. Dr. Andreas Schumann
Dr. Svenja Fischer
 
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