Irreführende Arzneimittelwerbung nach dem Urteil des BGH vom 5.11.2020 - I ZR 204/19

ImInteresse eines starkenGesundheitsschutzes unterliegen Arzneimittel einer strengen Regulierung. Das wird derzeit in den Tagesnachrichten populär diskutiert bei der Zulassung von Corona-Impfstoffen. Die näheren Regelungen dazu finden sich im Arzneimittelgesetz1, das seinerseits europarechtliche Vorgaben umsetzt.

Werbebotschaften begegnen einem heute fast überall, selbst auf dem eigenen Handy. Sie wollen zum Konsum anregen. Deshalb ist es wichtig,Werbung zu reglementieren und insbesondere fehlerhafteWerbebotschaften auszuscheiden und  so weit wie möglich zu verhindern. Irreführungen von Verbrauchern durch falsche Angaben in der Werbung sind von einem hohen Schädigungspotenzial. Solches wird zu Recht untersagt. Das gilt vor allem bei Produkten mit direktem Einfluss auf die menschliche Gesundheit, so vor allem bei Arzneimitteln.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 01/2021 (Februar 2021)
Seiten: 5
Preis: € 32,00
Autor: Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg
 
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