Kostenpflicht der Hersteller für Zigarettenkippen und To-go-Verpackungen (Teil 1)

Grundlagen für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerveranwortung nach Art. 8 der EU-Kunststoffrichtlinie

Wer zahlt für die weggeworfenen Zigarettenkippen und sog. To-go-Verpackungen wie Tüten und Getränkebecher - der Staat oder die Hersteller? Können auf Letztere die öffentlichen Kosten umgelegt werden? Die aktuelle EU-KunststoffRL zielt auf die umfassende Kostenbelastung der Hersteller für die öffentlichen Sammlungs-, Behandlungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Nur diese Sicht entspricht dem Verursacherprinzip i.V.m. dem Beihilfenverbot. Nationales Vorbild ist die Überwälzung der Polizeikosten bei Hochrisikospielen in der Fußball-Bundesliga nach dem Bremer Modell.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 02/2020 (März 2020)
Seiten: 12
Preis: € 32,00
Autor: Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
 
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