Revitalisierung kleinerer Fließgewässer in Sachsen-Anhalt - Konformität statt Individualität

In Sachsen-Anhalt wurden im Zeitraum von 2015 bis 2021 über 220 Revitalisierungsmaßnahmen an kleineren Fließgewässern durchgeführt. Für etwa 10 % der Gewässerumgestaltungen wurde eine Erfolgskontrolle unter Einbeziehung des Makrozoobenthos (MZB) und der Fischfauna sowie der Gewässermorphologie durchgeführt. Festgestellt wurden zumeist kleinräumige Verbesserungen beim MZB, während die Ichthyozönose nur in wenigen Fällen den unbefriedigenden oder schlechten Zustand hinter sich lassen konnte. Die Ursache dafür ist die Kleinskaligkeit und Uniformität der weitaus meisten Maßnahmen, welche die starke morphologische Degradation der Fließgewässer nicht überwinden kann. So bleiben auch die MZB- Gemeinschaften trotz messbarer Erfolge sehr vereinheitlicht. Für die Zielerreichung der WRRL im Jahr 2027 ist es erforderlich, zukünftige Maßnahmen spezifischer auf den Gewässertypen abzustimmen und in einem größeren Maßstab durchzuführen.

1 Veranlassung und Zielstellung

Im Rahmen eines vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) des Landes Sachsen-Anhalt geförderten Projektes, welches im Kern auf Strategien zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) unter den Bedingungen des Klimawandels gerichtet ist (KLIMSA), untersuchte die Arbeitsgruppe Gewässer- und Renaturierungsökologie der Hochschule Magdeburg-Stendal in den Jahren 2019 bis 2021 revitalisierte Fließgewässerabschnitte auf den Erfolg der umgesetzten Maßnahmen mit bioindikatorischen und hydromorphologischen Methoden.

Die Notwendigkeit der Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen wird verdeutlicht durch die Tatsache, dass sich in Sachsen-Anhalt im Jahr 2019 94 % der Fließgewässer in einem nur mäßigen bis schlechten Zustand befanden [1]. Im Jahr 2027 sollen, gemäß den Zielvorgaben der WRRL, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand (GöZ) überführt worden sein. Das entscheidende Instrument zur Zielerreichung sind umfangreiche Renaturierungs- oder punktuelle Revitalisierungsmaßnahmen, welche in Sachsen-Anhalt inzwischen an und in einigen größeren, aber auch kleineren Fließgewässern durchgeführt wurden. Die deutliche Ausweitung dieser Maßnahmen solcher Gewässerumgestaltungenin der zweiten(2016-2021) gegenüber der ersten (2009-2015) Umsetzungsperiodebrachte auch die Notwendigkeit mit sich, die Erfolgskontrolle quantitativ und qualitativ deutlich auszuweiten, um die Effekte von Maßnahmen auf die Gewässerbiologie und-morphologie in nachvollziehbarer Weise zu belegen, Defizite aufzuzeigen sowie Schlussfolgerungen hin zu verbesserten und vertieften Maßnahmen ziehen zu können.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft - Heft 11 (November 2021)
Seiten: 8
Preis: € 10,90
Autor: Anne Linn Ahlers
Lisa Siebeneichner
Dr. Uta Langheinrich
Prof. Dr. Volker Lüderitz
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.