Für die erforderlichen Maßnahmen der Stilllegung und der Nachsorge von Deponien sind während des aktiven Deponiebetriebs ausreichende Rückstellungen zu bilden. Dabei sind ausreichende Kostensteigerungsraten wie auch Zinserträge aus den jeweiligen Ansparbeträgen bis zum jeweiligen Ausgabenzeitpunkt der Maßnahme einzukalkulieren.
Der Zeitpunkt der Stilllegung und insbesondere die Zeitdauer der Nachsorgephase (die Deponieverordnung gibt hier nur eine Mindestzeit vor) sind dabei meist hohe Unsicherheitsfaktoren bei der Kalkulation. Um Nachfinanzierungen nach der aktiven Betriebsphase möglichst zu vermeiden, sollten die Rückstellungsberechnungen regelmäßig überprüft und den eventuell veränderten Situationen angepasst werden. Eine Durchführung der Stilllegungsmaßnahmen bereits während der aktiven Betriebsphase für verfüllte Abschnitte kann hier weitgehend das Kalkulationsrisiko reduzieren. Nachfinanzierungen nach der aktiven Betriebsphase über dem Gebührenhaushalt sind je nach Bundesland nur sehr restriktiv oder nicht zugelassen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 31. Abfall- und Ressourcenforum 2019 (April 2019) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 4,50 |
Autor: | Johann Roth |
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