Neue Werkstoffe

Ansätze und Wege zur Optimierung des ökologischen Fußabdrucks von karbonfaserverstärkten Kunststoffen und Solarmodulen in einer leistungsfähigen Kreislaufwirtschaft.

Die bifa Umweltinstitut GmbH in Augsburg beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit modernen Produktionsprozessen und insbesondere mit der Nutzungsanalyse und der Verwertung von Photovoltaikmodulen (PV) sowie von karbonfaserverstärkten Kunststoffen (CFK). In den Forschungsprojekten zur Photovoltaik und zum Recycling von karbonfaserverstärkten Kunststoffen werden dazu Methoden wie Lebenszyklenanalyse (LCA), Ökoeffizienz und Living Lab eingesetzt. Ein wesentliches Ziel ist es, dabei schon in der Forschungs- und Entwicklungsphase von neuen Verfahren und Produkten die möglichen Umweltauswirkungen abzuschätzen, mögliche Kosten zu analysieren und gleichzeitig eine hohe Wirtschaftlichkeit der gesamten Prozesse zu erreichen.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: ReSource 2017 - 04 (Dezember 2017)
Seiten: 11
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Karsten Wambach
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Rommel
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.