Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation - die Sicht der Betreiber großer Wasserkraftanlagen

Für mittlere und große Wasserkraftwerke ist derzeit kein Stand der Technik hinsichtlich Fischschutz und Fischabstieg vorhanden. Technische Maßnahmen sind in der Regel mit unvorhersehbaren Risiken und hohen Kosten verbunden.

Weitere Autoren:
Giorgio Carmignola, Christian Kraus, Friedrich Zemanek.

Gleichzeitig können alternative Möglichkeiten, beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums, in Hinblick auf die angestrebten Ziele effizienter sein. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es wünschenswert, dass mit den eingesetzten Mitteln ein bestmöglicher ökologischer Nutzen im Sinne der WRRL erreicht wird.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 03 - 2017 (März 2017)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Dr. Walter Reckendorfer
Georg Loy
Jochen Ulrich
Dipl.-Ing. Tobias Heiserer
Mag. Dr. Martin Schletterer
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.