Wasserkraftwerk Altheim an der Isar - Entlandung der Stauwurzel in Landshut

Die Verlandung von Stauräumen ist ein bekanntes und für die Betreiber von Wasserkraftanlagen oft kostspieliges, natürliches Phänomen.

Besonders problematisch ist der Eintrag von Feinsedimenten in einen Stauraum (Belastung, Entwässerung, Entsorgung). Einfacher erscheint dagegen die Entlandung geschiebeführender Flüsse im Bereich der Stauwurzel einer Anlage. Der Beitrag schildert am Beispiel der Entlandung der Isar bei Landshut, dass allerdings auch diese Maßnahmen Risiken bergen und eine gezielte objektbezogene Erkundung und Planung sowie flexible Reaktion auf Unvorhersehbares erfordern.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 01 - 2017 (Januar 2017)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Dirk Jelinek
Eckhard Meyer
Dipl.-Ing. Wolfram Tauer
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.