Die Änderung der deutschen Abfallverzeichnisverordnung zum 30. September 2016 hat bundesweit zu Diskussionen mit Industrie, Entsorgern und Handwerksbetrieben geführt. Durch die Änderung hat der Gesetzgeber alte, mit dem Flammschutzmittel HBCD belastete Dämmstoffplatten aus Polystyrol als gefährlichen Abfall klassifiziert. Viele Entsorger verweigern schlicht deren Annahme oder sprechen von Notstand. Zu unrecht.
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
Quelle: | Nr. 11/12 - November 2016 (November 2016) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Martin Boeckh |
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