Auf den Punkt gebracht

Entwicklung, Stand und geänderte rechtliche Bedeutung der neuen besten verfügbaren Techniken für Hausmüllverbrennungsaschen im Überblick

Die europäischen BVT-Merkblätter beschreiben die besten verfügbaren Techniken (BVT) unter anderem zum emissionsarmen Betrieb von industriellen Produktionsprozessen, von technischen Verfahren zur Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen sowie von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme und zur Behandlung und Verwertung von Abfällen. Die Abfallwirtschaft ist an der Revision der BVT-Merkblätter in zwei Arbeitsgruppen beteiligt, da sich aktuell sowohl das BVT-Merkblatt Abfallbehandlung als auch das BVT-Merkblatt Abfallverbrennung in der Revision befinden. Der Beitrag beschreibt die aktuellen Aktivitäten des Umweltbundesamtes und den Stand des Überarbeitungsprozesses in der Europäischen Union, wobei der inhaltliche Schwerpunkt bei den zu erwartenden Anforderungen an die Hausmüllverbrennungsaschen liegt.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: Ausgabe 03 / 2015 (September 2015)
Seiten: 5
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Markus Gleis
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.