In Industrieanlagen oder bei der Verstromung von Biogas fällt Wärme an, die häufig ungenutzt verloren geht. Eine neue Technologie kann dies künftig ändern: Sie ermöglicht es, die Wärme über längere Zeiträume hinweg verlustfrei zu speichern und bei Bedarf zu nutzen.
(04.09.2015) Etwa 40 Prozent der Energie wird in den industrialisierten Ländern für das Heizen und Kühlen verbraucht. Auf der anderen Seite fällt in Industrieanlagen und bei der Verstromung von Biogas Abwärme an, die häufig ungenutzt verloren geht. Der Knackpunkt: Die Wärme wird meist nicht zu dem Zeitpunkt gebraucht, an dem sie entsteht. Ähnliches gilt für die Wärme, die sommers in Solaranlagen erzeugt wird. Mit Wärmespeichern kann Ab- und Überschusswärme gespeichert werden. Derzeit am Markt verfügbare Systeme speichern die Wärme auf der Basis von Wasser. Die Nachteile: Sie können lediglich eine begrenzte Menge Wärme aufnehmen. Diese lässt sich zudem nur über kurze Zeiträume speichern, denn trotz Isolierung gibt das Wasser die Wärme im Laufe der Zeit an die Umgebung ab...
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
Quelle: | Nr. 08/09 - September 2015 (September 2015) |
Seiten: | 1 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Martin Boeckh |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.
Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.
CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.