Mit den Zielen der Beschränkung des Strompreisanstiegs und der Verschlankung wurde die Novelle des EEG in der ersten Jahreshälfte 2014 vorangetrieben. Das novellierte Gesetz wurde 28. Juli 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1. August 2014 in Kraft.
Zum 1. August 2014 wurde das 2012 letztmalig novellierte 'Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien" (EEG) komplett überarbeitet. Entsprechend der politischen Vorgabe für die Stromerzeugung aus Biomasse künftig auf Rest- und Abfallstoffe zu setzen, wurden viele Regelungen für Strom aus kommunalen Bioabfällen beibehalten. Für neu in Betrieb gehende Anlage ändert sich vor allem, dass die Anlagen zur flexiblen Stromerzeugung in der Lage sein müssen und dass der Strom direkt vermarktet werden muss. Sofern diese Anforderungen erfüllt werden, dürfte sich die Höhe der Stromvergütung nur wenig ändern. Bei nachfragegerechter Stromerzeugung und guter Vermarktung sind höhere Erlöse realistisch. Andererseits wird die Stromerzeugung aus ins Erdgasnetz eingespeistem Bioerdgas nicht mehr besonders gefördert.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | Biomasse-Forum 2014 (November 2014) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Thomas Raussen |
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