Klärschlammverbrennung in der MVA

Müllverbrennungsanlagen (MVAs) können in vielfältiger Weise genutzt werden - so (nach teilweisem Umbau) auch für die Verbrennung von Klärschlamm. Stehen dafür einem öffentlich-rechtlichen Träger verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, nämlich die Verbrennung in einem (privaten) Kraftwerk und die in einer (öffentlich-rechtlichen) MVA, stellt sich die Frage, ob er verpflichtet ist, die MVA zu wählen, wenn diese höhere Umweltstandards wahrt.

Tiefergehend stellt sich dabei die stark unionsrechtlich unterlegte Problematik einer notwendigen Gesamtschau von Klärschlamm- und Müllverbrennung in der Hand öffentlicher Träger. Sie ist Ausdruck einer Aufgabenerfüllung zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen durch (Entsorgungs- ) Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und damit von Art. 106 Abs. 2 AEUV. Schließlich kann durch eine Klärschlammverbrennung in einer MVA deren Auslastung mitgesichert werden. Darüber hinaus können so im Einzelfall höhere Umweltstandards durchgesetzt werden.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 05 - 2014 (September 2014)
Seiten: 3
Preis: € 32,00
Autor: Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.