Das sogenannte Modell 4 aus den Vorgutachten des Planspiels zur Evaluierung der Verpackungsverordnung wurde im Auftrag des VKU näher ausgearbeitet und stellt eine der aus kommunaler Sicht denkbaren Varianten zur künftigen Entsorgung von Verkaufsverpackungen dar. Es verknüpft die Entsorgungszuständigkeit der Kommunen für alle Haushaltsabfälle mit der Finanzierungspflicht der Hersteller und Vertreiber.
Dazu wird eine Sonderabgabe eingeführt, die von einer zentralen Stelle erhoben, im Wege einer Standardkostenvergütung an die Kommunen weitergegeben und dort zu einer vollständigen oder teilweisen Refinanzierung der anfallenden, grundsätzlich gebührenfähigen Kosten verwendet wird. Stoffgleiche Nichtverpackungen können, müssen aber nicht in das Regelungsregime einbezogen werden.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2014) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | Walter Hartwig |
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