Fracking und Gewässerschutz werden intensiv diskutiert. Die Partner der Großen Koalition haben Fracking zunächst auf Eis gelegt. Eine genaue Betrachtung zeigt: Was nicht verboten ist, ist im Zweifel erlaubt - außer gewässerbezogene Gefährdungen stehen dem entgegen.
Am 20. Dezember 2013 hat das für Baden-Württemberg zuständige Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg der Firma 'Parkyn Energy' die Erlaubnis bis 2015 verlängert, auf den Erkundungsfeldern Biberach und Konstanz weiter nach Erdgasvorkommen zu suchen. Umfasst davon ist allerdings nur, verschiedene Quellen auszuwerten, dadurch Daten zu beschaffen und diese dann auszuwerten; zudem besteht das ausschließliche Recht, in diesen Gebieten nach Erdgas zu suchen. Nicht eingeschlossen sind indes Erkundungsbohrungen oder seismische Messungen. Damit beschränke sich die Behörde nach Auffassung des baden-württembergischen Umweltministers Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) auf das juristisch Gebotene und Unvermeidliche, ohne aber eine Bohr-/Frackingerlaubnis durch die Hintertür zu erteilen; sie befolgte damit nach Untersteller die Bindung an das geltende Bergrecht, auch wenn es keine Mehrheit und Notwendigkeit für Fracking gebe.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 03/2014 (März 2014) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz |
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