Gutachten Eigentum an Verpackungsabfällen im Auftrag des bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn und des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V., Berlin

Nach § 6 Abs. 3 S. 1 VerpackV sind Hersteller und Vertreiber von mit Waren befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, verpflichtet, sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme solcher Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren dualen Systemen nach § 6 Abs. 3 VerpackV zu beteiligen.


§ 6 Abs. 1 S. 3 VerpackV bestimmt, dass nur unter dieser Voraussetzung Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher abgegeben werden dürfen. Die von den Herstellern und Vertreibern von Verkaufsverpackungen zu beauftragenden Systeme müssen den Anforderungen des § 6 Abs. 3 VerpackV Rechnung tragen. Hiernach haben sie flächendeckend im Einzugsgebiet des verpflichtenden Vertreibers unentgeltlich die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu gewährleisten und die in Anhang I. VerpackV genannten Anforderungen zu erfüllen. Weiter müssen sie die in ihren Sammelsystemen erfassten Verpackungen einer Verwertung zuführen und dabei ebenfalls die Anforderungen des Anhangs I. Nr. 1 - 3 VerpackV erfüllen. Die dualen Systeme können bei der Errichtung und den Betrieb ihrer Systeme zusammenwirken.



Copyright: © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Quelle: Zahlen - Daten - Fakten (Juli 2013)
Seiten: 81
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Alexander Schink
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.