Mit der Umsetzung der IED nehmen die Fallstricke für Behörden, Vorhabenträger und Berater im Änderungsgenehmigungsverfahren nicht ab, sondern zu. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den künftig (auch im Änderungsgenehmigungsverfahren) verbindlich anzufertigenden Ausgangszustandsbericht.
Es bleibt abzuwarten, ob der Normgeber im Rahmen des weiteren Umsetzungsverfahrens den Aufwand - im Rahmen der Vorgaben der IED - für alle Beteiligten minimal halten wird. Hierfür wären auch im Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigungsverfahren einige Klarstellungen durch den Gesetzgeber wünschenswert. Andernfalls ist auf die vom BMU angekündigte Vollzugshilfe zu hoffen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 03 - 2012 (Juni 2012) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Dr. Christian P. Zimmermann |
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