Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel: Streit um Kanal-TÜV für Privat-Grundstücke

Abwasserleitungen auf privatem Grund sind bundesweit rund eine Million Kilometer lang und nach ersten Prüfungen in drei Viertel der Fälle undicht. Die Schäden flächendeckend aufzuspüren und zu beheben würde über 200 Milliarden Euro kosten. Eine systematische Kanal-Kontrolle, die die Bürger dennoch nicht im Regen stehen lässt, geht jedoch im Regel-Wirrwarr der Länder unter. Eine Verordnung des Bundes wäre da hilfreich.

Foto: M. Boeckh(06.08.12) 'Alles-dicht-in-NRW.de' - das ist Name und zugleich Slogan einer Bürgerinitiative im größten Bundesland der Republik. Ihr Ziel: 'Stoppt die Dichtheitsprüfung'. Vernetzt ist sie inzwischen mit fast 70 weiteren Initiativen vom Münsterland bis in die Eifel. Vor allem wehren sie sich gegen den ‚Zwang‘, Abwasserleitungen in privatem Grund bis zum 31. Dezember 2015 einem obligatorischen ‚Kanal- TÜV‘ zu unterziehen, wie es das Landeswassergesetz (LWG NRW) seit 1995 vorschreibt. Je näher der TÜV-Termin heranrückte, desto höher schlug die Protestwelle bis sie im Herbst 2011 ins Landesparlament schwappte und dort die Oppositionsfraktionen CDU und FDP erfasste. Die wehren sich seither ebenfalls gegen den ‚Generalverdacht‘, alle privaten Abwasserleitungen seien per se undicht und verlangen eine Umkehr der Beweislast. Anfang Januar fanden sie eine Mehrheit im Umweltausschuss des Landtages für ihren Antrag, die Dichtheitsprüfung auszusetzen...


Unternehmen, Behörden + Verbände: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA)
Autorenhinweis: Heinz-Wilhelm Simon, Berlin
Foto: M. Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Juli/August 2012 (August 2012)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Heinz-Wilhelm Simon
 
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