Pro und Kontra einer Netzdesinfektion

Zur Desinfektion von Trinkwasser wird bei vielen Wasserversorgungsunternehmen Chlor oder Chlordioxid eingesetzt. Diese Desinfektionsmittel bewirken eine effektive Primärdesinfektion zur Abtötung von Krankheitserregern und können gleichzeitig Restgehalte im Leitungsnetz gewähr - leisten, sodass sie häufig als Abschlussdesinfektion vor Abgabe des Trinkwassers ins Leitungsnetz eingesetzt werden. In diesem Beitrag werden die Vor- und Nachteile vorgestellt.

In Deutschland ist im Gegensatz zu anderen Ländern wie den USA oder Großbritannien bei der Trinkwasseraufbereitung weder eine Desinfektion noch die Aufrechterhaltung von Desinfektionsmittelrestgehalten bis zum Verbraucher zwingend vorgeschrieben. Gemäß TrinkwV 2001 § 5 (4) ist bei mikrobiell belasteten Rohwässern eine Aufbereitung erforderlichenfalls einschließlich Desinfektion nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendig. Gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 290 bedürfen mikrobiell belastete Rohwässer in der Regel einer Aufbereitung zur Partikelentfernung unter Einbeziehung einer Desinfektion. Diese Primärdesinfektion dient der Abtötung bzw. Inaktivierung von Krankheitserregern und unspezifischen Mikroorganismen. Zur Desinfektion sind dabei die in der vom Umweltbundesamt geführten Liste gemäß TrinkwV 2001 § 11 aufgeführten Desinfektionsmittel und -verfahren zugelassen. In Tabelle 1 sind diese mit den Mindestgehalten, maximalen Zugabekonzentrationen und den Grenzwerten nach Aufbereitung zusammengestellt. Der geforderte Restgehalt für Chlor ist nach einer Kontaktzeit von 20 bis 30 Minuten, für Chlordioxid nach einer Kontaktzeit von 15 bis 20 Minuten einzuhalten, um eine sichere Primärdesinfektion zu gewährleisten.
In der TrinkwV 2001 wird darüber hinaus gefordert, eine hinreichende Desinfektionskapazität im Verteilungsnetz vorzuhalten, sofern die mikrobiologischen Anforderungen im Leitungsnetz nur durch Desinfektion eingehalten werden können. Eine solche Desinfektion kann nur durch den Einsatz von Chlor oder Chlordioxid gewährleistet werden. Eine dauerhafte Aufrechterhaltung von Restgehalten an Desinfektionsmitteln im Verteilungsnetz wird nicht gefordert. Gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 290 kann eine mikrobiologisch einwandfreie Trinkwasserqualität allein durch einen Restgehalt an Desinfektionsmittel nicht gewährleistet werden. Stattdessen ist es vor allem erforderlich, bei Planung, Bau, Betrieb, Überwachung und Instandhaltung der Anlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 05 - 2011 (Mai 2011)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Ing Beate Hambsch
 
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