Die neue Deponieverordnung und ihre Weiterentwicklung

Das Deponierecht hat sich seit Anfang der 1990er Jahre in mehreren Verwaltungsvorschriften und Verordnungen entwickelt. 2009 wurden diese Rechtsvorschriften durch die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts (DepVereinfV) in einer einheitlichen Deponieverordnung zusammengefasst. Aufgrund von Kritik der EUKommission an der Zulassung von Dichtungskomponenten (Einschränkung des freien
Warenverkehrs) im Notifizierungsverfahren wird die Deponieverordnung aktuell erneut novelliert.

Bis zum Inkrafttreten der 'Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts (DepVereinfV)' am 16.07.2009 waren die Regelungen zu Deponien auf sechs parallele Vorschriften verteilt, die vielfach aufeinander verweisen, schwer verständlich formuliert waren und mitunter fehlinterpretiert wurden. Es handelt sich im Einzelnen um drei Verwaltungsvorschriften aus den Jahren 1990 bis 1993:
• Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Grundwasserschutz,
• Technische Anleitung Abfall (Sonderabfall),
• Technische Anleitung Siedlungsabfall und drei Verordnungen aus den Jahren 2001 bis 2005:
   • Abfallablagerungsverordnung,
   • Deponieverordnung
• Deponieverwertungsverordnung
Die drei Verordnungen wurden hinsichtlich Abfallannahmekriterien durch eine weitere Artikelverordnung im Februar 2007 an die Vorgaben des europäischen Deponierechts (Entscheidung des Rates 1999/31/EG über die Verfahren und Kriterien der
Abfallannahme auf Deponien) umfangreich angepasst.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 23. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2011 (April 2011)
Seiten: 9
Preis: € 4,50
Autor: Dipl.-Ing. Wolfgang Butz
 
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