Anpassung von Bestandsgebäuden an die Bedürfnisse effizienter Nahwärmenetze

Einflussfaktoren und Optimierungsmöglichkeiten

Nahwärmenetze profitieren in mehrerlei Hinsicht von großen Temperaturspreizungen zwischen Heizwasservor- und Rücklauf. Mit steigendem Temperaturunterschied sinkt der zur Übertragung einer bestimmten Leistung benötigte Volumenstrom und damit der erforderliche Querschnitt der Nahwärmeleitung. Hierdurch können die Erstellungskosten für ein Nahwärmenetz gemindert werden.
 
Inhalt:
- Vorstellung Duschl Ingenieure
- Einflussfaktoren auf die Effizienz von Nahwärmenetzen
- Nötige Anpassungen im Bestandsgebäude
- Beispiel anhand eines Referenzgebäudes
 
Kurzzusammenfassung (3 Seiten) und
Präsentation der Vortrages (23 Folien)



Copyright: © ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Quelle: Kommunale Optionen im Zeichen der Effizienz - 2011 (Mai 2011)
Seiten: 26
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Christoph Winkler
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.