Sperrmüll, Metalle und Elektro(alt)geräte gehenin Österreich nicht ausschließlich die offiziellen Entsorgungswege, sondern werden auch von nicht autorisierten Personen gesammelt und sogar zum Teil ins Ausland verbracht. Die Aktivitäten solcher informellen Sammler befinden sich zum Teil in einem rechtlichen Graubereich, der in einem Rechtsgutachten (Niederhuber & Bauer 2010) aufgearbeitet wurde.
Das entscheidende Kriterium ist der 'Abfallbegriff". Konkret ist die Frage, ob eine tatsächliche Entledigungsabsicht besteht (= Abfall) oder ob die Gegenstände weitergegeben (= Schenkung) werden. Besteht eindeutig Entledigungsabsicht, so wird die Sache zu Abfall und unterliegt den abfallrechtlichen Anforderungen. Im Falle einer Schenkung, die aufgrund bestimmter Argumente als solche gesehen werden kann, unterliegen die Waren dem freien Warenverkehr. Auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben sich verschiedene Möglichkeiten einer formalen, rechtlich gesicherten Ausübung der Tätigkeiten.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Depotech 2010 (November 2010) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | DI Elisabeth Schmied Dipl.-Ing. Gudrun Obersteiner |
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