In Nordrhein-Westfalen gibt es enorme Unterschiede bei den Gebühren sowohl für die Abwasser- als auch für die Abfallentsorgung. An geografischen und hydraulischen Gegebenheiten lässt sich nichts ändern. Dennoch gibt es eine Reihe von Kostenfaktoren, die die Kommunen im Sinne ihrer Gebührenzahler beeinflussen könnten, meint der Bund der Steuerzahler.
(24.11.2010) Seit 1992 versucht der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfallen (BdSt NRW) die Abwasser- und Abfallgebühren des größten Bundeslandes transparent zu machen. In der alljährlichen Erhebung werden nicht nur die jeweiligen Gebühren aller 396 nordrhein-westfälischen Kommunen akribisch von Aachen bis Zülpich aufgelistet, sondern auch Hinweise auf Einflussfaktoren und Senkungsmöglichkeiten gegeben. Dass Gemeinden sich diese Vergleiche gefallen lassen müssen, hat bereits 2004 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Az: 12 C 10660/04) bestätigt. Danach müssen sich Kommunen bei der Gebührenfestsetzung nicht nur an das Gebot der Wirtschaftlichkeit halten, sondern sich im Zweifel an den Satzungen für vergleichbare Leistungen anderer Kommunen messen lassen, um ‚grob unangemessene’ Gebührenhöhen auszuschließen...
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
Quelle: | November/Dezember 2010 (November 2010) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Heinz-Wilhelm Simon |
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