Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien -Erfahrungen aus der Praxis

Im Jahr 2006 wurde im BayBodSchG der Art. 13a 'Erkundung und anierung gemeindeeigener Hausmülldeponien'eingefügt und die Unterstützungsfonds-Verordnung (UStützV) trat in Kraft. Darin wurde die paritätische Finanzierung eines Unterstützungsfonds zur Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien mit jährlich je 5 Mio. Euro vom Freistaat Bayern und von den kreisangehörigen Gemeinden bei einer Laufzeit von zunächst fünf Jahren geregelt. In den Jahren 2006 bis 2010 werden also insgesamt 50 Mio. Euro Fördermittel für diesen Zweck bereitgestellt.

1. Der Unterstützungsfonds für die kreisangehörigen Gemeinden
2. Antragsverfahren und Aufgaben der GAB
3. Projektstatistik 2006 - 2010
4. Auswertung: Erkenntnisse aus den durchgeführten Projekten
5. Ausblick



Copyright: © LGA Bautechnik GmbH
Quelle: 21. Nürnberger Deponieseminar 2010 (Mai 2010)
Seiten: 12
Preis: € 5,00
Autor: Dr. Thilo Hauck
Harald Kugler
Stefan Rühl
Michaela Webert
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.