Die Instandhaltungspolitik ist Bestandteil der komplexen Anlagenwirtschaft. Sie spielt im Rahmen der anlagenwirtschaftlichen Aktivitäten eine wesentliche Rolle. Ihre Bedeutung und ihre Leistungen werden angesichts ihrer Produktivitiitspotenziale und der gestiegenen Kapitalintensität in vielen Unternehmen oft unterschätzt. Die
Nachhaltigkeit ihrer Wirkung und die Wirtschaftlichkeit ihrer MaBnahmen
werden im Vergieich zu anderen Erneuerungsmassnahmen wiederum häufig überschätzt. Daher ist es erforderlich, den Anlagenlebenszyklus im Ganzen zu betrachten und die Instandhaltungspolitik in diesen einzuordnen.
- Anlagenwirtschaft, Produktivitat und Komplexitat
- Rolle, Bedeutung und Aufgaben der Instandhaltungspolitik
- Planung der Instandhaltungsstrategie
- Anlagenverbesserung
- Produktivitatsvorteile durch eine komplexe Anlagenwirtschaft
- Umsetzung
- Literatur
Copyright: | © Eigenbeiträge der Autoren |
Quelle: | Jahrgänge 2001-2006 (Dezember 2006) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Henning Prüß Prof. Dr. Dr. Theodor Nebl |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.
Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.
CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.