Zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) sind häufig aufgrund einer besonderen Bauwerksgeometrie wasserbauliche Modellversuche erforderlich. Die im Beitrag vorgestellten wasserbaulichen Modellversuche zeigen, dass das Abflussvermögen der geplanten Ablauf- und Entlastungsbauwerke nicht ausreicht, und liefern Ergebnisse, die für die Berechnung geeigneter Optimierungsannahmen genutzt werden können. Computergesteuerte und vollautomatische Messtechnik ermöglicht die Erfassung einer Matrix von Wasserstand-Abfluss-Beziehungen für diverse Abflüsse sowie Kombinationen aus steuerbaren Bauteilen und gibt somit Anhaltspunkte für eine leistungsoptimierte Steuerung des HRB.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 10 / 2009 (Oktober 2009) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl.-Ing. Stefan Felder Dipl.-Ing. Jörg Wieland Univ.-Prof. Dr.-Ing. Jürgen Jensen |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.
Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.
CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.