Maßnahmen zur beschleunigten und kontrollierten biologischen Deponiestabilisierung werden seit einigen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und anderen europäischen Staaten (z.B. Italien, Österreich) durchgeführt. Ausgangspunkt dieser Entwicklung war die Erkenntnis, dass die Dauer der Nachsorgezeiträume für Siedlungsabfalldeponien kaum prognostizierbar ist, welches folglich zu unkalkulierbaren Kosten für die nachsorgepflichtigen Betreiber der Deponie führt (Heyer, 2003, Krümpelbeck, 2000). Maßnahmen zur Verkürzung der Nachsorge sowie zur Verringerung des Nachsorgeaufwandes führen folglich zur Kostensicherheit und ggf. sogar zur Kostenreduktion, jeweils in Abhängigkeit der anzusetzenden Behandlungskosten. Stabilisierungsmaßnahmen lohnen sich folglich mittel- und langfristig monetär.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA |
Quelle: | Zeitgemäße Deponietechnik 2008 (März 2008) |
Seiten: | 16 |
Preis: | € 8,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Rainer Stegmann Dr.-Ing. Marco Ritzkowski Dr.-Ing. Kai-Uwe Heyer |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.
Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.
CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.