Aufbereitetes Biogas wird im deutschen Gasmarkt an Bedeutung gewinnen
An immer mehr Standorten in Deutschland wird Biogas zu Erdgasqualität aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist. Das Interesse an der Technologie und an der Umsetzung ist weiterhin hoch, nicht zuletzt aufgrund entsprechender Regelungen durch den Gesetzgeber und der langfristig zu erwartenden Preissteigerungen für fossile Energieträger. In der Praxis besteht die größte Hürde darin, die Einspeisung des Gases in das Erdgasnetz zu organisieren und eine effektive Vermarktung zu betreiben. Diese Aspekte stehen im Mittelpunkt des nachfolgenden Beitrags, der an die Diskussion der Aufbereitungstechnologien in einem vorangegangenen Heft (MüllMagazin, Nr. 2, S. 21-26) anschließt.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | ABFALLWIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ (Dezember 2008) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Frank Scholwin |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
20 Jahre EU-Emissionshandels-Richtlinie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
Entwicklungslinien und Lernkurven im Emissionshandel für stationäre
Anlagen
Eine Bestandsaufnahme des Umweltrechts in Kroatien nach dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahre 2013
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
In der Erstausgabe der Zeitschrift für Europäisches Umwelt und
Planungsrecht haben die Autoren Überblicke sowohl zum Abfallwirtschaftsrecht als auch Umweltrecht in Kroatien veröffentlicht. Unter anderem verweisen sie auf die Nationale Strategie für Umweltschutz aus dem Jahr 2002, in der die Abfallentsorgung als größtes Problem identifiziert worden ist. Die Autoren haben in den genannten Beiträgen die Auffassung vertreten, dass die Defizite in der kroatischen Abfallwirtschaft insbesondere auf eine unzureichende
Umsetzung abfallrechtlicher Vorschriften zurückzuführen sind.
Intertemporaler Biodiversitätsschutz?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
Der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.20211 wird gemeinhin als Jahrhundertbeschluss tituliert -wenngleich aus unterschiedlichen Gründen, denn der Kreis der uneingeschränkten Befürworter der Entscheidung ist jenseits der Politik eher übersichtlich. Zu groß sind
insbesondere aus verfassungsrechtlicher Perspektive die ungeklärten
Fragen dogmatischer, methodischer und materiell-rechtlicher Natur. Trotz einer kaum noch überschaubaren Vielfalt an Ersteinschätzungen, aber auch bereits erster Detailanalysen bleiben wesentliche Gedankengänge und Begründungsansätze der Entscheidung nachwie vor opak. Der überwiegende Teil der Einschätzungen widmet sich daher der Vermessung und Verbreiterung des argumentativen Fundaments des intertemporalen Freiheitsschutzes. Die
grundsätzliche Berechtigung generationen übergreifender Freiheitseffekte wird dabei freilich in der Regel ebenso enig bestritten wie die überragende Relevanz des Klimaschutzes.