WRRL: Ausnahmefälle werden zur Regel - Fristverlängerungen und geringere Umweltziele nach Art. 4 der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die Mehrheit der Gewässer in Deutschland wird bis 2015 nicht die zentralen Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreichen. Viele Bundesländer werden daher eine Verlängerung der Frist bei der EU beantragen. Es stellt sich die Frage, wie Ausnahmen nachvollziehbar und gesetzeskonform begründet werden können.

1. Einführung
2. Ausnahmen in der EG-Wasserrahmenrichtlinie
3. Wann können Kosten als unverhältnismäßig hoch gelten?
3.1. Die  Frage  der  Vergleichsmaßstäbe
3.2. Die Frage nach Schwellenwerten
4. Vorhandene Methodiken
4.1. Kosten-Nutzen-Abwägungen
4.2. Kosten-Wirksamkeits-Abwägungen
4.3. Abwägungen zwischenBelastung und Zahlungsfähigkeit von Kostenträgern
5. Begründungsstrategien
6. Ablauf der Ausnahmenprüfung
7. Notwendige weitere Schritte und offene Fragen



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall (05/2008) (Juni 2008)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Dr. Bernd Klauer
Dr. Johannes Schiller
Dr. Melanie Mewes
Dr. Katja Sigel
M.Sc. Economics Britta Pielen
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.