Einordnung von Müllverbrennungsanlagen im Hinblick auf die energetische Verwertung

In der jüngsten Vergangenheit hat es zum Teil heftige Diskussionen darüber gegeben, wann einer Müllverbrennungsanlage aus politisch/juristischer Sicht der Status einer energetischen Verwertung zuzuordnen ist oder nicht. Dabei sind die Irritationen u.a. auch dadurch entstanden, dass beide vorgenannte Betrachtungsweisen und damit zusammenhängende Argumente miteinander vermischt wurden. Trennt man beide Sichtweisen sorgfältig, ist auch insgesamt ein Weg vorgezeichnet, wie das Problem zur Einordnung zu beheben ist. Dazu soll im Folgenden ein Beitrag geliefert werden.

1. Die VDI-Richtlinie 3460 [2] basiert auf bekannten und bewährten ingenieurtechnischen Kenntnissen und ist damit die Grundlage der Bewertung der Energieeffizienz von Müllverbrennungsanlagen, insbesondere vor dem Hintergrund der Optimierung.
2. Die R1-Formel [3] hat eine politische Ordnungsfunktion zur Unterscheidung von R1 und D10 (R1 als Fachbegriff).
3. Bei Unterscheidung der beiden vorgenannten Betrachtungsweisen 1. und 2. ist die Bezugnahme in der VDI-Richtlinie 3460 auf R1 damit nicht erforderlich.



Copyright: © TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft
Quelle: Energie aus Abfall 3 (2007) (September 2007)
Seiten: 14
Preis: € 0,00
Autor: Professor Dr.-Ing. Michael Beckmann
Ferdinand Kleppmann
Dipl.-Ing. Johannes J. E. Martin
Prof. Dr.-Ing. Reinhard Scholz
Prof. Dr.-Ing. Helmut Seifert
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.