Schüren mit System - Unterschiedliche Feuerungssysteme für Biomasseheiz- und kraftwerke (Sonderteil Brennstoff Biomasse)

So vielfältig wie die Bedürfnisse der Kraftwerksbetreiber sind auch die Möglichkeiten der Befeuerung eines Biomassekraftwerks. Abhängig von Anlagengröße sowie Art und Form des Brennstoffes kommen verschiedene Feuerungssysteme zum Einsatz, die unterschiedliche Vor- und Nachteile aufweisen.

22.05.2003 Sechs Feuerungsarten sind gegenwärtig in der Verbrennung von Biomassen aktuell. Eine Gewinnung von 30 Megawatt thermischer Leistung ist dabei durchaus möglich. Für die einzelnen Anwendungszwecke stehen aber maßgeschneiderte Verbrennungslösungen zur Verfügung...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Verband für Wärmelieferung e.V., Centrales Agrar-Rohstoff-Marketing- und Entwicklungs-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N.)
Autorenhinweis: Martin Boeckh, Julia Rohlfs



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Mai 2003 (Mai 2003)
Seiten: 2
Preis: € 0,00
Autor: Martin Boeckh
Julia Rohlfs
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.