CO2-freies Kraftwerk: Rechtsrahmen für CO2-Abscheidung und -Ablagerung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2008)
Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union haben sich ehrgeizige Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erderwärmung gesetzt. Bereits im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtete sich Deutschland, den Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) bis zum Jahre 2012 um 21 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung darüber hinaus zugesagt, bis zum Jahr 2020 Treibhausgasemissionen um 40 % (bezogen auf das Basisjahr 1990) zu reduzieren, wenn die EU-Staaten einer Reduzierung der europäischen Emissionen um 30 % im gleichen Zeitraum zustimmen.2 Zentrale Bausteine zur Erreichung dieser Ziele sind die Umstellung der Energieversorgung auf regenerative Energieträger, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Realisierung von Einsparmöglichkeiten sowie - als Motor hierfür - das bereits im Jahre 2005 eingeführte Emissionshandelssystem.
Thermische Nutzung von Biomasse und Abfall - Einsatz in großen und kleinen Anlagen
© OTH Amberg-Weiden (6/2008)
Die thermische Nutzung von Biomasse und Abfall steht nach wie vor unter grundsätzlich unterschiedlichen Vorzeichen (vgl. Bild 1). Die thermische Abfallverwertung, die bis auf wenige Ausnahmen fast ausschließlich in Verbrennungsanlagen erfolgt, besitzt traditionell einen schlechten Ruf. Müllverbrennungsanlagen werden als Quellen unkalkulierbarer Umweltrisiken und Emittenten gefährlicher Schadstoffe betrachtet. Im Gegensatz hierzu werden mit der thermischen Biomassenutzung, in der Regel zu Heizzwecken in Kleinfeuerungen oder durch Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) in Heizkraftwerken realisiert, positive Assoziationen, wie Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz verbunden.
Änderungen im Immissionsschutzrecht - Effekte für Bioenergieprojekte
© OTH Amberg-Weiden (6/2008)
Im vergangenen Jahr sind eine Reihe rechtlicher Änderungen im Bereich des Immissionsschutzrechtes und zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in Kraft getreten bzw. auf den Weg gebracht worden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollen die Gesetzesvorhaben genannt und Auswirkungen auf Biomasseprojekte mit immissionsschutzfachlicher Bedeutung vorgestellt werden.
Das deutsche Pflanzenschutzgesetz - eine dynamische Rechtsmaterie
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Das Pflanzenschutzgesetz ist in den vergangenen Jahren insbesondere wegen der rasanten Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik und wegen des gestiegenen Bewusstseins im Hinblick auf den Schutz des Naturhaushalts auf europäischer und nationaler Ebene ständigen Veränderungen unterzogen worden. Mit der Neufassung des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) aus dem Jahre 19981 ist die Richtlinie des Rates vom 15.07.1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/414/EWG) in nationales Recht umgesetzt worden.
Das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (EBPG)
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Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 6. März 2008 ist ein weiterer Baustein im produktbezogenen Rechtsbereich gesetzt worden. Mit dem Energiebetriebene-Produkte- Gesetz (EBPG)1 ist der deutsche Gesetzgeber den europäischen Vorgaben zur Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie 2005/32/EG2, der sog. EuPRichtlinie, gefolgt.
Zum Gebot der Anpassung an unvermeidliche Folgen des Klimawandels
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In ihrem dritten Bericht aus dem Mai 1990 hielt die im Jahre 1987 eingesetzte Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages 'Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre' fest: 'Der zusätzliche Treibhauseffekt stellt eine Gefahr kaum vorstellbaren Ausmaßes für die gesamte Menschheit dar [...]. Werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, ist mit dramatischen Folgen zu rechnen [...].
Der Rechtsrahmen für den Handel mit CO2-Emissionsrechten in Ungarn
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Der Handel mit Emissionsrechten - als sog. flexibler Mechanismus - gehört zu den Mitteln des Klimaschutzes.1 Durch den Handel ist die Reduktion des Ausstoßes der Treibhausgase nicht zu erreichen. Dieser ermöglicht aber der betroffenen Branche, die notwendigen Reduktionsmaßnahmen dort durchzuführen, wo sie die geringsten Kosten verursachen. Gegenstände des Handels sind Rechte zur Freisetzung von je einer Tonne Kohlendioxid bzw. eines anderen (äquivalenten) Treibhausgases. Diese Rechte werden in den verschiedenen Rechtsvorschriften bzw. im Schrifttum unterschiedlich - (Emissions-) Rechte, Quoten, Zertifikate, Berechtigungen, Einheiten, usw. - benannt.
Für eine globale Klimapolitik nach 2012: Bali - Posen - Kopenhagen
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Wie wichtig das Ergebnis von Bali ist, lässt sich vor dem Hintergrund der wiederkehrenden Diskussionen der letzten Jahre messen. Während die Entwicklungsländer den Industrienationen vorwarfen, nichts zur Lösung des Problems beizutragen, zumal durch ihre bisherigen Emissionen und ihren erhöhten Pro-Kopf-Ausstoß an Treibhausgasen erst verursacht, erwarteten die Industrienationen - darunter an erster Stelle die USA, aber auch Kanada, Japan und Russland - zunächst eine feste Zusage von Schwellenländern wie China und Indien, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Individuelle Mobilität nachhaltig sichern - Straßenfahrzeugverkehr im Spannungsfeld der CO2- Reglementierung
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Mobilität ist der wesentliche Grundpfeiler einer globalisierten Welt. Tatsächlich ist das Phänomen der Globalisierung sogar nichts anderes als die Folge einer auf mehreren Ebenen ins Vielfache gesteigerten Mobilität.1 In einer globalisierten, durch Differenzierung und Diversifizierung geprägten Gesellschaft ist die Gewährleistung von Individualität der Mobilität dabei von entscheidender Bedeutung.
Maßnahmen zur Eindämmung der Klimawirkungen des Luftverkehrs - eine Standpunktbestimmung anhand des geplanten Emissionshandelssystems der EU
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Das politische Tauziehen in Brüssel um den Entwurf einer 'Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (ETS)' ist derzeit in vollem Gange. Besonders dem Europäischen Parlament und namentlich dem dortigen Umweltausschuss geht der Richtlinienvorschlag der Kommission noch nicht weit genug. Gefordert wird eine Gestaltung des Handelssystems, die den Erwerb von Zertifikaten deutlich verteuern würde.