Fachwissen zu allen Erneuerbaren Energien

Dr.  Rebecca Prelle

Berliner Stadtreinigung


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Sprachkompetenz:    
Schwerpunkte: Tätigkeitsschwerpunkte:
Umweltrecht, Abfallrecht, Vergaberecht, Kommunalabgabenrecht

Fachbeiträge: Die Novellierung des ElektroG aus der Sicht der Kommunen (12/2015)

Der Referentenentwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (6/2014)

Die Novelle der WEEE-Richtlinie (2/2011)

Ausschreibung von Entsorgungsleistungen aus Sicht des Auftraggebers (1/2011)

Illegale Exporte von Elektroaltgeräten - Regelungslücken und Vollzugsdefizite (1/2010)

Aktuelle Rechtsfragen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (9/2009)

Begriff und Bedeutung der (Vorbereitung zur) Wiederverwendung im Abfallrecht (10/2008)

Neue Rechtsprechung zum Vergaberecht (5/2008)

Vertragsmanagement für Kraftwerke – Wesentliche Inhalte des Ersatzbrennstoffliefervertrags – (9/2007)

Minimierung von Haftungsrisiken beim Anlagenbetrieb – Rechtliche Grundlagen und Ausblick - (9/2007)

Die Gestaltungsspielräume in der Praxis (7/2007)

Schadlosigkeit als Voraussetzung für das Abfallende (7/2007)

Produktqualität und Ende der Abfalleigenschaft (6/2007)

Rechtsrahmen und Auswirkungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in der Praxis – Wurden die Zielsetzungen der WEEE-Richtlinie und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes erreicht? – (6/2007)

Die Rechte und Pflichten der Kommunen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (6/2007)

Vollzug des ElektroG auf dem Prüfstand (4/2007)

Ausblick auf ein Umweltschadensgesetz (4/2007)

Vorausschauendes Vertragsmanagement (4/2007)

Die Rechte und Pflichten der Kommunen nach dem ElektroG (3/2007)

Vertragsmanagement für Kraftwerke – Wesentliche Inhalte des Ersatzbrennstoffliefervertrags – (2/2007)

Minimierung von Haftungsrisiken beim Anlagenbetrieb – Rechtliche Grundlagen und Ausblick auf ein Umweltschadensgesetz – (2/2007)

Der Begriff der Haushaltsabfälle im allgemeinen und besonderen Abfallrecht (10/2006)

Ausschlussmöglichkeiten für Gewerbeabfälle von der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsverantwortung (12/2005)

Die rechtssichere Organisation von kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben am Beispiel Arbeitsschutzmanagement (7/2005)

Die kommunale Eigenvermarktung von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach dem ElektroG (6/2005)

Die Anwendung der Gewerbeabfallverordnung bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (4/2005)

Kein Eilrechtsschutz gegen Untersagung einer "gewerblichen" Sammlung (3/2005)

Entwurf des Elektro- und Elektronikgesetzes (12/2004)

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Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
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Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.