Der Beitrag stellt dar, welche Fragen beim Abschluss von Verträgen über die Verwertung von Ersatzbrennstoffen (EBS) von den Vertragsparteien besonders sorgfältig diskutiert werden müssen und was darüber hinausgehend noch geregelt werden sollte. Da MBA-Betreiber häufig öffentliche Auftraggeber sind, werden außerdem einige vergaberechtliche Hinweise gegeben.
Zum Betrieb seiner Anlage ist der Abnehmer von EBS abhängig von der Auslegung der Anlage regelmäßig auf deren zuverlässige Lieferung angewiesen. Daher wird er interessiert sein, nicht nur die im Bereich der Abfallwirtschaft üblichen Bring-or-pay- Verpflichtungen zu vereinbaren, bei denen für eine bestimmte Menge unabhängig von deren tatsächlicher Anlieferung gezahlt wird, sondern tatsächlich Lieferpflichten des Lieferanten der EBS zu statuieren. Der Lieferant wird versuchen, sich in möglichst geringem Umfang tatsächlich zur Lieferung zu verpflichten, umgekehrt aber eine Verpflichtung zur Abnahme der EBS zu erreichen, die von der Betriebsfähigkeit der Verwertungsanlage weitgehend unabhängig ist.
| Copyright: | © Wasteconsult International |
| Quelle: | MBT 2007 (Mai 2007) |
| Seiten: | 12 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr. Natalie Michels |
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