Die Abfallrahmenrichtlinie wird nach etwa 30 Jahren wesentlich überarbeitet. Anlass dazu haben unter Anderem verschiedene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu abfallrechtlichen Abgrenzungsfragen gegeben. Dies betrifft beispielsweise die Abgrenzung des Abfallbegriffs, die Dauer der Abfalleigenschaft oder die Unterscheidung
zwischen Verwertung und Beseitigung.
Die Europäische Kommission hatte am 21.12.2005 den Entwurf einer Novelle vorgelegt, der gegenwärtig in heftiger Diskussion steht. Am 13.02.2007 konnte die Erste Lesung des Europäischen Parlaments abgeschlossen werden, wobei das Parlament eine Reihe von Änderungsanträgen zum Kommissionsentwurf beschlossen hat. Diese betreffen einerseits die oben angesprochenen Abgrenzungsverfahren, umfassen andererseits aber auch andere Punkte, wie zum Beispiel die Schaffung einer fünfstufigen Abfallhierarchie, die Einführung von Recyclingquoten sowie eines Kapitels zur Bioabfallentsorgung und Weichenstellungen zum Recht der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Der Beitrag vermittelt einen Überblick über den aktuellen Stand des Novellierungsverfahrens.
Copyright: | © Wasteconsult International |
Quelle: | MBT 2007 (Mai 2007) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | RA Dr. jur. Joachim Hagmann |
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