Erfahrungen aus Brandschäden von Zwischenlagern – Wie muss Abfall/EBS zwischengelagert werden?

Seit dem 01.06.2005 dürfen auf Deponien nur noch Abfälle abgelagert werden, die die Zuordnungswerte der Abfallablagerungs- [AbfAblV, 2002] und der Deponieverordnung [DepV, 2004] einhalten.

Da zu diesem Zeitpunkt die Behandlungskapazitäten nicht ausreichten, wurden mehrere Zwischenlager für unbehandelte und heizwertreiche Abfälle errichtet („Notfallzwischenlager"). Weitere Zwischenlager existieren oder sind geplant für die Zwischenlagerung von Abfällen während Ausfallzeiten von Behandlungsanlagen („Ausfallzwischenlager") oder als logistische Zwischenlager, um qualitative oder quantitative Schwankungen des Abfallaufkommens vor einer Behandlungsanlage kompensieren und so die Anlage gleichmäßiger auslasten zu können („Logistiklager").


In Zwischenlagen für unbehandelte oder teilbehandelte Abfälle ist es wiederholt zu Bränden gekommen. Als Brandursache stellte sich vielfach Selbstentzündung in Folge biologischer Prozesse heraus.
Zur Brandverhütung und zur Brandbekämpfung sind im Vorfeld umfangreiche bauliche sowie organisatorische und betriebliche Maßnahmen erforderlich.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 19. Kasseler Abfallforum-2007 (April 2007)
Seiten: 13
Preis: € 6,50
Autor: Wolfgang Bräcker
 
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