Ausblick auf ein Umweltschadensgesetz

Zum Minimieren von Haftungsrisiken beim Anlagenbetrieb werden Anlagenbetreiber weitergehende Vorkehrungen treffen müssen

Auch wenn die Reichweite der Legalisierungswirkung sowohl im öffentlichen Binnenrecht wie auch insbesondere im Hinblick auf das zivile Haftungsrecht umstritten ist, konnten Anlagenbetreiber bislang darauf vertrauen, dass der rechtmäßige Anlagenbetrieb Schadensersatzansprüche für umweltrelevante Auswirkungen des Betriebes auf bestimmte Ausnahmefälle begrenzt. Unabhängig von den unterschiedlichen Begründungen einer solchen Legalisierungswirkung – wie Sinngehalt, Tatbestands- oder Bindungswirkung des Verwaltungsaktes, Vertrauensschutz, Verbot des venire contra factum proprium, Einheit oder Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung – bestand jedenfalls Einigkeit darüber, dass es einen Rechtfertigungsgrund des erlaubten Verhaltens geben muss. Ein solcher genehmigungskonformer Anlagenbetrieb reicht für eine zukünftige Risikovorsorge nach In-Kraft-Treten des Umweltschadensgesetzes nicht mehr aus. Bereits nach geltendem Recht ist bei komplexen umweltrelevanten Anlagen davon auszugehen, dass nicht sämtliche Risiken und Folgen für die Umwelt ausgeschlossen sind. Auch im bestehenden Wasser- und Bodenschutzrecht ist die Legalisierungswirkung von Genehmigungen aufgrund der Verursacherhaftung eingeschränkt. Daher wird durch das zukünftige Umweltschadensgesetz kein völlig neues Rechtsprinzip im deutschen Recht geschaffen. Allerdings führt die erweiterte öffentlich-rechtliche Haftung dazu, dass trotz umfassender Umweltverträglichkeitsprüfungen die Legalisierungswirkung von Genehmigungen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen weiter eingeschränkt wird. Es bleibt abzuwarten, ob das Umweltschadensgesetz in der vorliegenden Form und ohne landesrechtliche Regelungen zur Berücksichtigung der Legalisierungswirkung eines genehmigungskonformen Betriebes verabschiedet werden wird. In jedem Falle werden Anlagenbetreiber das Umweltschadensgesetz in ihr betriebliches Umweltmanagement einbeziehen müssen, was bedeutet, dass weitergehende Vorkehrungen zur Haftungsminimierung getroffen werden müssen.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: MÜLLVERBRENNUNG (April 2007)
Seiten: 7
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
Dr. Rebecca Prelle
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.

carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.

Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.