Ausblick auf ein Umweltschadensgesetz

Zum Minimieren von Haftungsrisiken beim Anlagenbetrieb werden Anlagenbetreiber weitergehende Vorkehrungen treffen müssen

Auch wenn die Reichweite der Legalisierungswirkung sowohl im öffentlichen Binnenrecht wie auch insbesondere im Hinblick auf das zivile Haftungsrecht umstritten ist, konnten Anlagenbetreiber bislang darauf vertrauen, dass der rechtmäßige Anlagenbetrieb Schadensersatzansprüche für umweltrelevante Auswirkungen des Betriebes auf bestimmte Ausnahmefälle begrenzt. Unabhängig von den unterschiedlichen Begründungen einer solchen Legalisierungswirkung – wie Sinngehalt, Tatbestands- oder Bindungswirkung des Verwaltungsaktes, Vertrauensschutz, Verbot des venire contra factum proprium, Einheit oder Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung – bestand jedenfalls Einigkeit darüber, dass es einen Rechtfertigungsgrund des erlaubten Verhaltens geben muss. Ein solcher genehmigungskonformer Anlagenbetrieb reicht für eine zukünftige Risikovorsorge nach In-Kraft-Treten des Umweltschadensgesetzes nicht mehr aus. Bereits nach geltendem Recht ist bei komplexen umweltrelevanten Anlagen davon auszugehen, dass nicht sämtliche Risiken und Folgen für die Umwelt ausgeschlossen sind. Auch im bestehenden Wasser- und Bodenschutzrecht ist die Legalisierungswirkung von Genehmigungen aufgrund der Verursacherhaftung eingeschränkt. Daher wird durch das zukünftige Umweltschadensgesetz kein völlig neues Rechtsprinzip im deutschen Recht geschaffen. Allerdings führt die erweiterte öffentlich-rechtliche Haftung dazu, dass trotz umfassender Umweltverträglichkeitsprüfungen die Legalisierungswirkung von Genehmigungen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen weiter eingeschränkt wird. Es bleibt abzuwarten, ob das Umweltschadensgesetz in der vorliegenden Form und ohne landesrechtliche Regelungen zur Berücksichtigung der Legalisierungswirkung eines genehmigungskonformen Betriebes verabschiedet werden wird. In jedem Falle werden Anlagenbetreiber das Umweltschadensgesetz in ihr betriebliches Umweltmanagement einbeziehen müssen, was bedeutet, dass weitergehende Vorkehrungen zur Haftungsminimierung getroffen werden müssen.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: MÜLLVERBRENNUNG (April 2007)
Seiten: 7
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
Dr. Rebecca Prelle
 
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