Ausblick auf ein Umweltschadensgesetz

Zum Minimieren von Haftungsrisiken beim Anlagenbetrieb werden Anlagenbetreiber weitergehende Vorkehrungen treffen müssen

Auch wenn die Reichweite der Legalisierungswirkung sowohl im öffentlichen Binnenrecht wie auch insbesondere im Hinblick auf das zivile Haftungsrecht umstritten ist, konnten Anlagenbetreiber bislang darauf vertrauen, dass der rechtmäßige Anlagenbetrieb Schadensersatzansprüche für umweltrelevante Auswirkungen des Betriebes auf bestimmte Ausnahmefälle begrenzt. Unabhängig von den unterschiedlichen Begründungen einer solchen Legalisierungswirkung – wie Sinngehalt, Tatbestands- oder Bindungswirkung des Verwaltungsaktes, Vertrauensschutz, Verbot des venire contra factum proprium, Einheit oder Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung – bestand jedenfalls Einigkeit darüber, dass es einen Rechtfertigungsgrund des erlaubten Verhaltens geben muss. Ein solcher genehmigungskonformer Anlagenbetrieb reicht für eine zukünftige Risikovorsorge nach In-Kraft-Treten des Umweltschadensgesetzes nicht mehr aus. Bereits nach geltendem Recht ist bei komplexen umweltrelevanten Anlagen davon auszugehen, dass nicht sämtliche Risiken und Folgen für die Umwelt ausgeschlossen sind. Auch im bestehenden Wasser- und Bodenschutzrecht ist die Legalisierungswirkung von Genehmigungen aufgrund der Verursacherhaftung eingeschränkt. Daher wird durch das zukünftige Umweltschadensgesetz kein völlig neues Rechtsprinzip im deutschen Recht geschaffen. Allerdings führt die erweiterte öffentlich-rechtliche Haftung dazu, dass trotz umfassender Umweltverträglichkeitsprüfungen die Legalisierungswirkung von Genehmigungen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen weiter eingeschränkt wird. Es bleibt abzuwarten, ob das Umweltschadensgesetz in der vorliegenden Form und ohne landesrechtliche Regelungen zur Berücksichtigung der Legalisierungswirkung eines genehmigungskonformen Betriebes verabschiedet werden wird. In jedem Falle werden Anlagenbetreiber das Umweltschadensgesetz in ihr betriebliches Umweltmanagement einbeziehen müssen, was bedeutet, dass weitergehende Vorkehrungen zur Haftungsminimierung getroffen werden müssen.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: MÜLLVERBRENNUNG (April 2007)
Seiten: 7
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
Dr. Rebecca Prelle
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.