Anlagenauslegung, Brennstoffbeschaffung und Qualitätssicherung für Abfallverbrennungsanlagen müssen sorgfältig geplant werden
Laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist die Kommune für die Vorsorge der überlassungspflichtigen Abfälle zuständig, es besteht für diese Abfälle zur Beseitigung ein Anschluss- und Benutzungszwang. Abfälle zur Verwertung werden hingegen frei gehandelt; problematisch wird es allerdings, wenn durch mangelnde Verwertungskapazitäten die Nachfrage hinter dem Angebot zurückbleibt. Auch Abfälle zur Verwertung stellen Abfälle dar und müssen im Interesse einer geregelten Abfallbehandlung einen Platz finden, wobei es sich aus Vorsorgegründen nicht um Zwischenläger handeln sollte.
Im Folgenden wird die Problematik erörtert, dass es einerseits genug potentielle Ersatzbrennstoffe gibt, die zudem thermisch oder stofflich zu entsorgen sind, dass aber andererseits Anlagenplanungen stocken, weil keine langfristige Versorgungssicherheit mit Ersatzbrennstoffen zu auskömmlichen Konditionen garantiert werden kann.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | MÜLLVERBRENNUNG (April 2007) |
| Seiten: | 10 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl.-Ing. Reinhard Schu Dipl.-Ing. Jens Niestroj |
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