Abnehmer und Lieferanten von Ersatzbrennstoffen verhandeln – bereits jetzt – Ersatzbrennstofflieferverträge für Kraftwerke, die erst in den Jahren 2008 und später in Betrieb gehen.
Die Beschaffung und gesicherte Bindung der Ersatzbrennstoffe durch langfristige Ersatzbrennstofflieferverträge sind in den meisten Fällen die – für die Finanzierung – zwingende Voraussetzung für die Realisierung der Kraftwerke durch die Abnehmer. Derzeit laufen die Verhandlungen für solche Verträge mit langfristigen Laufzeiten verhalten; dies hängt mit unterschiedlichen Preiserwartungen von Abnehmern und Lieferanten von Ersatzbrennstoffen aufgrund der ungewissen Marktlage zusammen. Im Folgenden sollen die wesentlichen Inhalte des Ersatzbrennstoffliefervertrages näher erläutert werden.
1. Anliefer- und Abnahmemengen
2. Modalitäten der Ersatzbrennstoffanlieferung – Abnahme
3. Qualität der Ersatzbrennstoffe – Qualitätskontrolle – Zurückweisung
4. Ersatzbrennstoff-Vergütung – Preisanpassung
5. Leistungsstörungen
6. Vertragsstrafen – Sicherheitsleistung
7. Haftung – Haftpflichtversicherung
8. Kündigung – Rücktritt
9. Zusammenfassung
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Texte zur Abfall- und Energiewirtschaft 3 (2007) (Februar 2007) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Rebecca Prelle |
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