Künftig wird ein Zwischenlager ein völlig selbstverständlicher Teil der logischen Kette der Energieproduktion Müllverbrennung sein.
Aus gestriger Sicht völlig verständliche Genehmigungseinschränkungen auf 1 Jahr (bei Abfall zur Beseitigung) damit kein Langzeitlager entsteht oder auf 3 Jahre (bei Abfall zur Verwertung) verlieren dann von alleine an Bedeutung, da niemandem in den Sinn käme, energetisch hochwertige Abfälle wieder abzulagern. Auch hier wird sich letztlich wieder ein Potential zur Verwaltungsvereinfachung zeigen, da dann die sich aus der Verordnung ergebende Vorgabe für die Bewirtschaftung (First-In, First-Out“) keinen Sinn mehr hätten und die Materiallager auch nicht mehr getrennt nach Bereichen mit dem Einlagerungsdatum gekennzeichnet werden müssten. Natürlich werden auch diese rein nach dem Produktionsprozess geplanten Lager gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Der Brandschutz ist sicherzustellen, Emissionen sind zu vermeiden. Vielleicht gelingt es auch, dass während der Lagerung sich die Materialeigenschaften für die Energieproduktion positiv verändern.
Copyright: | © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban |
Quelle: | 12. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2007) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Dipl.-Ing.(TU) Werner P. Bauer |
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