Ab dem 1.6.2005 ist in Deutschland die Ablagerung biologisch abbaubarer und organikhaltiger Siedlungsabfälle verboten. In Vorbereitung dieses für die Abfallwirtschaft einschneidenden Paradigmenwechsels wurden zahlreiche insbesondere mechanisch-biologische und thermische Behandlungsanlagen neu errichtet.
Gleichwohl reichen die Behandlungskapazitäten derzeit noch nicht aus. Häusliche Restabfälle sowie heizwertreiche Abfälle aus MBAn und dem Gewerbe müssen in verschiedensten Lagern auf Deponien oder bei den Behandlungsanlagen zwischengelagert werden. Nach Angaben der LAGA existieren derzeit in Deutschland 84 Zwischenlager mit 2,6 Mio. t Gesamtkapazität. Darin werden ca. 1,25 Mio. t Abfälle zwischengelagert. Für weitere 16 Lager mit 0.9 Mio. t sind Genehmigungsanträge gestellt. Während die Räumung der Lager für unbehandelte Abfälle ein fließender Prozess ist, der in den nächsten Jahren abgeschlossen sein wird, dürfte die Räumung der Zwischenlager für die heizwertreichen Abfälle noch mindestens die nächsten 10 Jahre andauern.
Copyright: | © IWARU, FH Münster |
Quelle: | 10. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2007) (Februar 2007) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. C.-André Radde |
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