Seit dem 24. März 2006 bestimmt nun das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) über das Miteinander der an der Entsorgung der Altgeräte Beteiligten. Es weist den Herstellern eine ganze Reihe von Pflichten z.B. bei der Produktion und dem Inverkehrbringen von Elektrogräten aber auch gerade hinsichtlich der Entsorgung zu. Produktverantwortung heißt in diesem Zusammenhang das Stichwort.
Das Gesetz hat aber auch eine ganze Reihe bewährter Elemente aus der bisherigen Entsorgungspraxis übernommen. In vielen Regionen haben die kommunalen Entsorgungsträger schließlich bereits seit Jahren ein funktionierendes System der Getrennterfassung von Elektro- und Elektronikgeräten aus privaten Haushalten aufgebaut. Alles deutet darauf hin, dass auch künftig der Schwerpunkt bei der Annahme und Sammlung der Altgeräte auf kommunalen Schultern liegen wird.
Copyright: | © IWARU, FH Münster |
Quelle: | 10. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2007) (Februar 2007) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Torsten Höppner |
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