Verweile doch ... Mit diesen Worten geht bekanntermaßen Faust in Goethes gleichnamigen Werk einen Pakt mit Mephisto – dem Teufel – ein. Wirkungsgradsteigerung, Durchsatzmaximierung, Maximierung der Standzeiten, Verfügbarkeit, Reisezeit und alles auch unter den gesetzlich vorgegebenen Bedingungen wie zum Beispiel der 17. BImSchV scheinen manchmal auch nur durch einen Pakt mit dem Teufel unter einen Hut zu bringen sein.
Verbrennungsanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Temperatur der Verbrennungsgase, die in Verbrennungsanlagen bei der Verbrennung von Abfällen oder Stoffen nach § 1 Abs. 1 entstehen, nach der letzten Verbrennungsluftzuführung mindestens 850 Grad C (Mindesttemperatur) beträgt. … Die Mindesttemperatur muss auch unter ungünstigsten Bedingungen bei gleichmäßiger Durchmischung der Verbrennungsgase mit der Verbrennungsluft für eine Verweilzeit von mindestens zwei Sekunden eingehalten werden. (Zitat aus der 17. BImSchV).
Copyright: | © TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft |
Quelle: | Energie aus Abfall 2 (2007) (Februar 2007) |
Seiten: | 13 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Michael Mück Dipl.-Ing. Werner Hansen Hans-Peter Aleßio |
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