Die konzeptionelle Abgrenzung eines Ersatzbrennstoffkraftwerkes gegenüber einer Abfallverbrennungsanlage ergibt sich aus der primären Aufgabenstellung der Anlage. Bei einer Abfallverbrennungsanlage steht der Entsorgungsauftrag, d.h. die Verbrennung fester Abfälle an sich, im Vordergrund. Von daher ist die wesentliche Planungsgröße für die Anlage die vorhandene – oder erwartete – Abfallmenge des vorgesehenen Einzuggebietes.
Dagegen steht bei einem Ersatzbrennstoffkraftwerk der Versorgungsauftrag im Vordergrund. Auch wenn ein Ersatzbrennstoffkraftwerk ebenfalls von vornherein für feste Abfälle als Regelbrennstoff vorgesehen ist, und damit bezüglich der Genehmigung genau wie eine Abfallverbrennungsanlage der 17. BImschV unterliegt, ist die Hauptmotivation für die Errichtung die Nutzenergiegewinnung. Entsprechend wird die Anlage hauptsächlich unter dem Aspekt des Energiebedarfes, Dampf und/oder Strom, in Abhängigkeit von den Produktionszeiten des in der Regel industriellen Abnehmers – oder der Abnehmer – geplant.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Energie aus Abfall 2 (2007) (Februar 2007) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl. Ing. Hendrik Seeger |
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