Der Beitrag ist ein Plädoyer dafür, in der Stilllegungs- und aktiven Nachsorgephase dem Deponiekörper und den darin ablaufenden Abbaureaktionen mindestens ebenso viel Aufmerksamkeit zu widmen wie der Oberflächenabdichtung.
Die Nachsorge der Deponien mit unbehandelten Siedlungsabfällen sollte als Generationenaufgabe verstanden werden in dem Sinne, dass die heutige Generation dafür sorgt, dass die Altdeponien spätestens nach 30 Jahren aus der Nachsorge entlassen werden können. Die Kriterien des § 13 Abs. 5 DepV können dabei als Maßstab für das zu erreichende Ziel dienen. Das entscheidende Kriterium ist dabei die Reduktion der reaktiven organischen Substanz im Deponiekörper. Hausmülldeponien sollten hierzu in der Stilllegungs- und Nachsorgephase als Bioreaktor aktiv gefahren“ werden (optimale Feuchtigkeitseinstellung; optimale Gasabsaugung, zunächst anaerob, später aerob) mit dem Ziel der Minimierung der abbaubaren organischen Substanz. Alle Beteiligten sollten sich dem Ziel verpflichten, heute aktiv diese Maßnahmen zu ergreifen, damit die Deponien im Jahr 2035 die Kriterien des § 13 Abs. 5 DepV erfüllen und aus der Nachsorge entlassen werden können.
Copyright: | © Förderverein KUMAS e.V. |
Quelle: | 2006 (März 2006) |
Seiten: | 17 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Wolf Ulrich Henken-Mellies |
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