Für die Kommunen ergeben sich aus den Entwicklungen im Bereich der Landnutzung gravierende Konsequenzen. Diese Entwicklungen sind gekennzeichnet durch die Nutzung des technischen Fortschritts, die Nachfrageänderungen sowie die Reformen im Bereich der Agrarpolitik. Die Konsequenzen betreffen den Arbeitsmarkt, die Flächennutzung, die Organisation landwirtschaftlicher Unternehmen sowie die Gestaltung der Politik.
Eine vordringliche und in erster Linie unternehmerische Aufgabe besteht darin, neue Leistungen außerhalb der Primärproduktion anzubieten (Markt der 1000 Möglichkeiten). In diesem Bereich bestehen Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten, wie Beispiele im In- und Ausland bereits zeigen. In zunehmendem Maße wird es notwendig sein, die von der Gesellschaft erwünschten Zusatzleistungen der Landwirtschaft, welche immer weniger als kostenloses Koppelprodukt der Landbewirtschaftung anfallen, gesondert zu honorieren. Die Agrarpolitik wird damit zu einer Politik für den ländlichen Raum. Die der Landwirtschaft zufließenden Direktzahlungen müssen gesellschaftspolitisch begründet werden, ansonsten verlieren sie ihre Legitimierung, d. h. den Zuwendungen müssen definierte Leistungen gegenübergestellt werden (Targeting). Das gilt in gleicher Weise auch für staatliche Zahlungen an andere Branchen. Eine konsequente Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips erfordert in Teilbereichen eine Verlagerung von Entscheidungen auf die regionale bzw. kommunale Ebene. Das führt zu bedarfsgerechten, auf die einzelne Region abgestimmte Maßnahmen und fördert so die Akzeptanz für politische Maßnahmen.
| Copyright: | © Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung, TU München |
| Quelle: | 8. Münchner Tage (März 2006) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 2,50 |
| Autor: | Prof. Dr. Dr. h.c. Alois Heißenhuber |
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